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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01. Januar 2020

  • 1 Geltung

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen Aare Umzug

als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.

  • 2 Ausführung

Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich zum

Objekt dazugehören werden durch Aare Umzug nicht gereinigt und/oder verschoben), werden vertraglich zwischen dem

Kunden und Aare Umzug festgelegt. Die Aare Umzug verpflichten sich für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr

übertragenen Reinigungsleistungen.

  3 Preise & Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und Aare Umzug festgelegt.

Aare Umzug wird mit dem Auftrag gemäss akzeptierten Offerte mit der Ausführung beauftragt. Es werden nur

Dienstleistungen gem. Offerte ausgeführt. Aare Umzug behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine

Zusatzpauschale in folgenden Fälle zu verlangen:

1.) Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen usw.

2.) Raucherwohnung, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzung durch Haustiere usw., zu offerieren.

3.) Starke Verschmutzungen in der Küche, Badezimmer, Fenster und Storen, usw.

Bei stärkeren Verschmutzungen, muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl. Zusatzpauschale als

Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor Ort geleistet werden. Falls dies nicht der

Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens Aare Umzug abgelehnt. Jegliche

Verpflichtungen und Haftungen werden von Aare Umzug abgelehnt.

 

  • 4 Spezielle Bedingungen/ Dienstleistungen

 

  • 4.1 Füllen von Dübel Löcher

 

Die Dübel Löcher Füllung kann als Auftrag an Aare Umzug gegeben werden. Clean Aare Reinigung wird jedoch am

Reinigungstag entscheiden können, ob die Löcher gefüllt oder ausgebessert werden können oder nicht. In der Regel füllt

Aare Umzug 5-20 Dübel Löcher pro Mietobjekt. Falls es mehr als 20 Dübel Locher sind empfiehlt Clean Aare Reinigung eine

Malerfirma zu organisieren und ist nicht verpflichtet den Auftrag für die Dübel Löcher Füllung zu übernehmen.

 

 

Falls Aare Umzug mit dem Füllen der Dübel Löcher beauftragt wurde, lehnt Aare Umzug jegliche Farbunterschiede oder

Unebenheiten bei den Wänden ab.

 

Die Löcher werden nach bestem Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert, welches keine Garantie für einen

allfälligen Neuanstrich ist.

 

Kosten von aufgebotenen Maler oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter, werden von Aare Umzug

 ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.

 

 

  • 4.2 Entsorgung

Aare Umzug ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.

Die Entsorgung kann zusätzlich gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.

 

 

  • 4.3 Stärker verschmutzte Objekte/Mitteilung an die Verwaltung oder Vermietung

Aare Umzug behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels

dazugehörigen Bilder über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.

 

 

 

  • 5 Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart am selben Tag, nach beenden der

Reinigungsarbeiten vom Kunden an Aare Umzug gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten.

 

WICHTIG!

 

Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich Aare Umzug vor, für die Rechnungsstellung und Mehraufwand eine

Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 50.- zzgl. 7.7% MwSt.

 

 

Ebenfalls behält sich Aare Umzug vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu

behalten. Jegliche Mehrkosten für den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder dem Kunden, werden

dem Auftraggeber weiterverrechnet.

 

 

Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an Aare Umzug entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank),

behält sich Aare Umzug vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.

 

 

  • 6 Versicherungsschutz/Haftung

Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Schadenersatzansprüche, welche seitens

des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung

von Aare Umzug gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte

oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.– und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit

ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten

verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für

ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der

betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.

 

 

  • 7 Kündigungsfrist

Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenen Postweg erfolgen an folgende Adresse:

 

 

Aare Umzug

Herr N. Azach

Reiherweg 13, 5034 Suhr, Schweiz, Switzerland

 

Eine schriftliche Kündigung von:

 

Mehr & bis (3) Wochen (fünfzehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit

einer Pauschalen Bearbeitungsgebühr von CHF 90.- inkl. 7.7% MwSt. veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu

entrichten.

 

 

Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 20% des

vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

 

 

Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 30% des

vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

 

 

Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 80% des schriftlich

vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

 

 

  • 8 Vertragsauflösung von seitens Aare Umzug

Aare Umzug behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer,

Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen

hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen, Küche, Badezimmer oder z.B. Raucherwohnung), die vereinbarten

Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und

Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.

 

 

  • 9 Reklamationen

Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden,

so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos!

Reklamationen müssen sofort nach der Reinigung oder nach der Wohnungsübergabe mittels Protokoll von der Verwaltung

oder dem Mieter der Firma Aare Umzug mittgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt

werden.

 

 

  • 10 Abgabegarantie

Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich Aare Umzug in jedem Falle

zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen

Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Aare Umzug das Recht den Allpura Reinigungsverband als

unabhängige Instanz zur Begutachtung aufbieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.

 

 

  • 11 Zustimmung der AGB’s

Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

  • 12 Datenschutz

Daten, die Aare Umzug zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die

Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten

unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des

Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.

Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

  • 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen

Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem

Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen

zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.